Schulwechsel und Wiederholungen

Info
Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Wie in jedem Jahr werden Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr auf eigenen Antrag die Schule wechseln. Außerdem werden Schülerinnen und Schüler ebenfalls auf Antrag die Klasse wiederholen.

Da das Hamburgische Schulgesetz sowohl einen Schulwechsel als auch eine Wiederholung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Beantragung vorsieht, muss jeder Fall einzeln geprüft werden.

Alle Wiederholungsanträge, die den Jahrgang 10 betreffen, werden abschließend von der Behörde entschieden. Die Prüfungen der Anträge laufen auf Hochtouren.

Aufgrund der hohen Anzahl der Anträge für Schulwechsler und Wiederholungen ist gegenwärtig eine persönliche und telefonische Beratung und Beantwortung von allgemeinen Fragen zum Stand der Bearbeitung nicht möglich. Die Entscheidungen zu den Schulwechseln werden ab 23. Juni schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidungen zu den Wiederholungen das Jahrgangs 10 werden größtenteils in den ersten beiden Wochen der Sommerferien mitgeteilt werden.

Für unaufschiebbare Fälle hat die Behörde eine zentrale Email-Adresse eingerichtet. Bitte wenden Sie sich per Mail an das Postfach Schulwechsel@bsb.hamburg.de.
Alternativ können Sie sich auch an Ihre Schule wenden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und versuchen alle wichtigen Fragen umgehend zu beantworten.

(Quelle: BSB Hamburg 28.7.20)