Förderverein

Was macht der Schulverein?

Einzelne SchülerInnen fördern, so dass sie in Sportvereinen oder durch individuellen Musikunterricht ihre Talente ausbauen können, wozu sie sonst nicht die möglichen Mittel hätten.
In den letzten Jahren war es z.B. durch den Schulverein möglich, die Finanzierung der Kanutour zu sichern und Austauschreisen zu mitzufinanzieren.


 

Wie werde ich Mitglied und was bedeutet das?

Du kannst die Beitrittserklärung ausfüllen, unterschreiben und mir gerne der Schule zukommen lassen. Du müsstest dann jedes Jahr 30€ Mitgliedsbeitrag zahlen und würdest damit den Förderverein unterstützen. So bald du spendest, was du auch jeder Zeit tun kannst, bekommst du für deine Spende eine Spendenbescheinigung.

Als Mitglied wirst du ein Mal im Jahr zur Mitgliederversammlung eingeladen und kannst den Vorstand mit wählen.


Wer ist momentan im Vorstand?

Axel Grassmann, Vorsitzender, gut vernetzt und engagiert in Hamburg

Jana Grassmann (Lehrerin)
Johanna Hammerstein, Schatzmeisterin (ehemalige TeachFirstFellow unserer Schule)
Steffi Böhmann, Schriftführerin  (Lehrerin)

Der Förderverein der Stadtteilschule Öjendorf

Wir sind ein anerkannt gemeinnütziger Förderverein der
Stadtteilschule Öjendorf

Öjendorfer Höhe 12
22117 Hamburg

STEUERNUMMER: 17/440/18362
VEREINSREGISTER: VR 23099

Gegründet im November 2016


Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Arbeit und freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende unterstützen wollen!

Der Vorstand


Ihr Jahresbeitrag
als Fördervereinsmitglied beträgt nur

30€ im Jahr

und kommt ausschließlich Schulprojekten zugute!
Sie tun wirklich etwas Gutes!

Dauerauftrag anlegen:

IBAN  DE15 2005 0550 1083 2176 77

HASPA

Förderverein Stadtteilschule Öjendorf e.V.

Verwendung: Mitgliedsbeitrag

 

Der Förderverein der Stadtteilschule Öjendorf

Satzung:

§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein Öjendorfer Höhe e.V.“ Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg

Fördervereinsadresse: Stadtteilschule Öjendorf Öjendorfer Höhe 12 22117 Hamburg

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Zusammenschluss von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Ehemaligen und Freunden der Schule, welche die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange fördern. Ziel ist es,

  • a ) schulinterne Schulprojekte wie z.B. das Schulgartenprojekt, den Schülerkiosk,
  • b ) Schulfirmen gem. § 65 der AO,
  • c ) Unterstützung bei der Herausgabe einer Zeitung an der Schule (z.B.: Schülerzeitung, Elternblatt, Fördervereinsrundbrief),
  • d ) Außendarstellung der Schule,
  • e ) Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen,
  • f ) Beschaffung von Spielgeräten,
  • g ) Unterstützung und Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften zu fördern.

Der Verein kann auch die Gemeinschaft der am Schulleben Beteiligten und Interessierten durch kulturelle Veranstaltungen fördern. Diese Veranstaltungen dürfen jedoch im Verhältnis zur übrigen Tätigkeit des Vereins nicht überwiegen. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§3 - Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf Beschluss des Vorstandes können sie eine angemessene Aufwandspauschale bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

§4 - Eintritt und Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen.
  2. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet zu werden.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch a) Austritt, der vom Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann; b) Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person; c) Ausschluss aus wichtigem Grund. Darüber entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht, dessen Ansehen schädigt oder mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Vor einer Entscheidung ist der/dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der Beschluss des Vorstandes ist mit einer Begründung versehen dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann die/der Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.
  5. Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten Jahresbeitrages.

§5 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand