Schul- und Handyregeln

Schulregeln

Präambel:

Wir, die Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Schulpersonal der Stadtteilschule Öjendorf, machen unsere Schule gemeinsam und aktiv zu einem Ort des erfolgreichen Lernens und respektvollen Umgangs. An unserer Schule sind alle Teil der Gemeinschaft. Damit uns dies gelingt, halten wir die folgenden Regeln ein, die unser tägliches Miteinander gestalten:

  1. Ich gehe mit anderen friedlich, freundlich und respektvoll um.
  2. Ich nehme Eigentum anderer nur mit deren Erlaubnis.
  3. Ich sorge für die Sauberkeit und Ordnung in meiner Schule.
  4. Ich halte mich an unsere Handyregelung.
  5. Ich halte mich in der Schulzeit auf dem Schulgelände auf.
  6. Ich halte mich an die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.

Handynutzungsregeln

 Präambel

Das Smartphone hat einen hohen Stellenwert in unserer multimedial geprägten Welt. Es ist mittlerweile Begleiter im täglichen Leben. Davon sollte der Lebensraum Schule nicht ausgeschlossen werden.
Die Schule ist ein Ort des Lernens und des Zusammenseins. Zur Aufrechterhaltung eines respektvollen Miteinanders, eines störungsfreien Unterrichts sowie der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, muss die Nutzung von Smartphones, verbindlichen Regeln unterliegen.
Deshalb hat die Schulkonferenz im Rahmen der Weiterentwicklung des medienpädagogischen Konzepts der STSÖ gemeinsam mit den Stimmen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern Regeln beschlossen, die den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones unterstützen und fördern.
Bei der Nutzung von Smartphones sind die Nutzungsregeln auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten.

Handynutzungsregeln

  1. Die Mitnahme von Smartphones geschieht auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für verlorene, gestohlene oder zerstörte Handys oder ähnliche elektronische Geräte.
  2. In den Pausenhallen und unter freiem Himmel darf das Smartphones geräuschlos genutzt werden.
  3. Das Smartphone darf während des Unterrichts und in den Gebäuden mitgeführt werden, verbleibt aber geräuschlos und unsichtbar in einer Tasche.
  4. Für unterrichtliche Zwecke darf das Smartphone mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schulpersonals genutzt werden.
  5. Unerlaubte Bilder, Videos und Audiomitschnitte sind gesetzlich generell verboten.
  6. Verleumdung, Beleidigung oder Mobbing über digitale Medien sind strengstens verboten und können zur Anzeige bei der Polizei führen.