Ab Montag, 19. Oktober 2020

Wird es auch für den Unterricht nach den Herbstferien eine Maskenpflicht geben?

Dank der Umsicht und des Engagements der Schulleitungen, Kollegien und Schulgemeinschaften waren Hamburgs Schulen bislang sichere Orte. Rund 90 Prozent aller infizierten Schulbeschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler haben sich nicht in der Schule, sondern in ihrer Freizeit infiziert. Doch das Virus verbreitet sich in der Stadt mit großer Geschwindigkeit. Deshalb wächst die Gefahr, dass sich mehr Schulbeschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler als bisher außerhalb der Schule infizieren und das Virus unbemerkt in die Schule tragen. Das gilt insbesondere für ältere Schülerinnen und Schüler.

Deshalb soll bereits ab Montag, 19. Oktober 2020 (also unmittelbar nach den Ferien) bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für den Unterricht der Oberstufen an den weiterführenden Schulen und den Unterricht der berufsbildenden Schulen gelten. Von dieser Pflicht ausgenommen bleibt weiterhin der Unterricht an allen Schulen bis Klassenstufe 10 sowie der Unterricht an den ReBBZ und Sonderschulen. Das betrifft Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulbeschäftigte gleichermaßen. Die neue Regelung bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht in der Oberstufe verpflichtet sind, aber wie bisher auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht der Mittel- und Unterstufe verzichten können.