Endlich Ferien! Wer im Sommerurlaub ins Ausland verreist, muss einiges beachten
Morgen beginnen in Hamburg die Sommerferien. Wichtig für alle, die ins Ausland verreisen werden: Letzte Woche haben sich die corona-bedingten Quarantäneregelungen» für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland erneut geändert. Jetzt müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Spätestens bei ihrer Rückkehr sollten sich die Betroffenen auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts» darüber informieren, ob sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und wie sie sich in Hamburg verhalten müssen.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Ein- oder Rückreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Maßgeblich dabei ist, ob das Robert-Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein Gebiet, in dem sich die Urlauber innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise aufgehalten haben, als Risikogebiet ausweist. Das gilt auch dann, wenn die Urlauber nur zu einem Kurzaufenthalt im Risikogebiet waren. Wichtig: Für diejenigen, die nur durch ein Risikogebiet durchreisen und sich dort nicht aufhalten, gelten die Quarantäneregelungen nicht!
Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen bei der Urlaubsplanung die bestehenden Quarantäneregelungen beachten und einplanen. Aktuell sind unter anderem Schweden und die Türkei als Risikogebiete ausgewiesen. Familien, die in diese Länder reisen, müssen also rechtzeitig vor dem ersten Schultag wieder in Hamburg sein, um den Schulbeginn nicht zu verpassen. Darüber hinaus müssen sie das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren.
(Quelle BSB)